Mann an Bürotisch freut sich auf Urlaub

Urlaubsanspruch – wir beantworten alle wichtigen Fragen

Ab in den Urlaub! Aber wie lange und was, wenn ich im Urlaub krank werde? Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um das Thema Urlaubsanspruch – von A wie „Hat das Alter einen Einfluss auf meinen Urlaubsanspruch?“ bis Z wie „Zahlt mir mein Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub aus?“.
09
Okt
2018

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH – DAS STEHT DIR ZU

Den Arbeitsalltag vergessen und sich ein paar Tage erholen – das wäre nicht nur schön, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe. Denn deutsche Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf bezahlten Mindesturlaub. Doch wie viele freie Tage stehen Dir zu?

Anmerkung: Dieser Artikel dient dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

URLAUBSTAGE (ALLGEMEINE REGELUNG)

Dein Anrecht auf bezahlten Urlaub ist im Mindesturlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG) festgeschrieben. Dass das Gesetz schon etwas betagt ist, zeigt sich im angegebenen Mindestanspruch: Bei einer sechstägigen Arbeitswoche beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Tage. 1961, in dem Jahr, in dem das Gesetz in Kraft trat, wurde auch der Samstag noch als Werktag gerechnet. Angepasst auf eine fünftägige Arbeitswoche ergibt sich ein

Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen pro Kalenderjahr.

Doch oft reicht es nicht aus, den Mindestanspruch an eine fünftägige Arbeitswoche anzugleichen. Denn mit neuen Arbeitsformen wie dem 6-Stunden-Tag oder der 4-Tage-Woche muss auch der Urlaubsanspruch neu berechnet werden.

Urlaubsanspruch berechnen: so geht’s

Egal, ob Du sechs Tage in der Woche arbeitest oder drei Tage, Dein Mindestanspruch an Urlaub beträgt immer vier Wochen, die sich aus Urlaubstagen und freien Tagen zusammensetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden Du pro Tag arbeitest.

Beträgt der Urlaubsanspruch bei sechs Werktagen rund 24 Tage, sind es bei vier Arbeitstagen 16 Urlaubstage.

Rechne dazu einfach:

4 Wochen x Arbeitstage = Urlaubstage

Beispiel: 4 Wochen x 4 Arbeitstage = 16 Urlaubstage

URLAUBSTAGE NACH JOBVERHÄLTNIS

Dein Arbeitsgeber muss Dir den gesetzlichen Mindestanspruch garantieren, im Arbeits- oder Tarifvertrag können jedoch auch mehr Urlaubstage festgelegt werden.

TARIFVERTRAG ODER ARBEITSVERTRAG

Weder in Tarif-, noch Arbeitsverträgen darf der Mindestanspruch an Urlaub laut Bundesurlaubsgesetz unterschritten werden. Wo Arbeitsverträge jedoch sehr unterschiedlich ausfallen können, gestehen Tarifverträge den Arbeitnehmern meist mehr Urlaubstage zu.

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst garantieren Arbeitnehmern bei einer 5-Tage-Woche aktuell zum Beispiel 30 Tage Urlaub. Dabei ist der Urlaubsanspruch oftmals auch gestaffelt nach Alter und Betriebszugehörigkeit. Wobei Du jedoch beachten solltest, dass die jeweilige Staffelung nach Alter nicht immer gesetzeskonform ist.

TEILZEIT

Arbeitest Du in Teilzeit, gilt für Dich ebenfalls das Bundesurlaubsgesetz, das jedem Arbeitnehmer ein gesetzliches Minimum an vier Wochen Urlaub zuspricht. Die Berechnung Deines Urlaubsanspruchs richtet sich, wie beschrieben, nach den gearbeiteten Tagen pro Woche.

WERKSTUDENTEN

Werkstudenten haben, wie auch Festangestellte, einen Anspruch auf Mindesturlaub von vier Wochen pro Kalenderjahr. Sollte nichts Anderweitiges im Arbeitsvertrag festgelegt sein, kannst Du Deinen Mindestanspruch ebenfalls wie oben beschrieben berechnen. Dabei kommt es darauf an, an wie vielen Tagen Du arbeitest. Eine normale wöchentliche Arbeitszeit bei Werkstudenten beträgt 20 Stunden. Arbeitest Du zum Beispiel an vier Tagen die Woche jeweils fünf Stunden, stehen Dir 16 Urlaubstage im Jahr zu.

Du bist noch auf der Suche nach einem Werkstudentenjob? Dann schau auf unserer Jobbörse vorbei und informiere Dich über Jobs für Studenten.

ALTER

Mann sitzt auf einem Stuhl vor einer gemalten Wand

Ob Du 20 oder 40 Jahre alt bist – für Deinen gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch spielt das Alter nach der Volljährigkeit keine Rolle. Eine Ausnahme existiert jedoch für Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind. Die folgende Regelung ist im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt:

„Der Urlaub beträgt jährlich

1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.“

Zwar können einige Tarifverträge auch Sonderregelungen enthalten, die den Urlaubsanspruch bei älteren Angestellten, zum Beispiel ab 50, erhöhen. Doch diese Regelungen sind gesetzlich nicht gestützt und können sogar gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

WEITERE URLAUBSARTEN

SONDERURLAUB

Sonderurlaub ist eine Art des Urlaubs, die nicht zur Erholung dient, sondern aus Gründen gewährt wird, die, um es mit rechtlichen Floskeln zu sagen, in einer Person liegen. Das heißt in der Praxis: Wird der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit schuldlos daran gehindert, seine Arbeit auszuführen, dann muss der Arbeitgeber Sonderurlaub genehmigen.

So schwammig das Ganze klingt, so unklar ist es auch oft im Arbeitsalltag. Denn im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht nicht explizit, zu welchen Anlässen Sonderurlaub genehmigt werden muss. Deshalb richten sich Arbeitgeber meist nach den Regelungen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Bei folgenden Punkten kann Sonderurlaub gewährt werden:

  • Todesfall eines engen Verwandten (ersten Grades)
  • Geburt des eigenen Kindes - Pflege eines erkrankten Kindes
  • Pflege eines im Haus wohnenden Angehörigen
  • Umzug, der betrieblich notwendig ist

Folgende Anlässe sind nicht im Tarifvertrag festgeschrieben, aber können trotzdem vom Arbeitgeber mit Sonderurlaub vergütet werden:

  • Hochzeit
  • Teilnahme an einer seltenen Familienfeier
  • Erfüllung religiöser Pflichten

Der Umfang des Sonderurlaubs beträgt meist maximal vier Tage. Da die Regelungen zum Sonderurlaub von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sind, solltest Du sie rechtzeitig mit Deinem Vorgesetzten abklären.

BILDUNGSURLAUB

Du willst Dich weiterbilden, aber hast Deinen Jahresurlaub schon verplant? Da kann Dir der Bildungsurlaub helfen. Doch aufgepasst: Zwar hat sich die BRD 1974 völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub, der der beruflichen oder politischen Bildung dient, einzuführen, doch die Umsetzung ist Sache der Bundesländer. Das heißt: den zeitlichen Umfang (in der Regel bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr) und die Voraussetzungen findest Du in den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen der Länder. Eine Ausnahme bilden Sachsen und Bayern, die keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen haben.

Eine Auflistung der Gesetze findest Du hier.

ZWANGSURLAUB

Dein Chef verordnet Dir ab morgen zwei Wochen Urlaub – klingt doch super, oder? Nicht ganz, denn Zwangsurlaub kann die eigene Urlaubsplanung gehörig über den Haufen werfen. Deshalb darf ein Unternehmen ihn auch nur anordnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Saisonarbeit, Nicht-Betriebsfähigkeit des Unternehmens oder betriebliche Krisen handelt. Ähnlich verhält es sich auch mit Betriebsferien, die jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt sind oder am Anfang des neuen Kalenderjahres verkündet werden. Sollte bei Dir Zwangsurlaub verordnet werden, lohnt es sich, genauer nachzufragen und im Zweifelsfall rechtliche Hilfe zu suchen.

MUTTERSCHUTZ

Was passiert, wenn ich Mitte eines Jahres in Mutterschutz gehe, aber noch nicht meinen Jahresurlaub verbraucht habe? Hier greift die Sonderregelung § 24 S. 2 MuSchG, die besagt, dass Urlaub, der vor Antritt des Mutterschutzes noch nicht eingesetzt wurde, nicht verfällt. Du kannst Deinen Resturlaub also auch nach Ende des Mutterschutzes oder sogar nach Ende einer anschließenden Elternzeit nehmen.

URLAUBSANSPRUCH ALS ARBEITNEHMER – WICHTIGE PUNKTE

Du weißt, wie viele Urlaubstage Dir im Jahr zustehen, doch wann kannst Du Deinen Urlaub beantragen und was, wenn Dich Dein Vorgesetzter aus dem Urlaub holen will? Wir beantworten alle wichtigen Fragen.

VOR DEM URLAUB

Du bist neu im Unternehmen, möchtest aber schon Urlaub nehmen oder Du hast Kinder und müsstest Deinen Urlaub in die Sommerferien legen – was Du alles vor Deinem Urlaubsantrag beachten solltest, erfährst Du hier.

WANN URLAUB BEANTRAGEN?

Im Gegensatz zum Mindesturlaub gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wann Du Deinen Urlaub einreichen solltest. Meist gibt es dazu Regelungen im Unternehmen – bei einigen Betrieben musst Du Deinen Jahresurlaub schon relativ fest am Anfang des Kalenderjahres planen, bei anderen Unternehmen reicht es aus, wenn Du im Laufe des Jahres frühzeitig Deinen Urlaub einreichst. Wichtig ist aber, dass ein Urlaub immer vorab genehmigt werden muss, Du kannst also nicht in den Urlaub fahren und von dort aus die Freistellung beantragen.

Tipp:

Beantrage längeren Urlaub so frühzeitig wie möglich und setze auch demjenigen, der Deinen Antrag freigeben muss, eine Frist.

PROBEZEIT

Du bist noch in der Probezeit, würdest aber gerne Urlaub nehmen? Laut Bundesurlaubsgesetz steht Dir der volle Urlaubsanspruch bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zu, unabhängig davon, ob Du Dich in einer Probezeit befindest.

Bis Du den vollen Anspruch erreichst, gilt ein Teilanspruch – für jeden vollen Monat, den Du gearbeitet hast, wird Dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs zugesprochen. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich folgender Anspruch (nach der gesetzlichen Regelung mit 20 Tagen Mindesturlaub): 20 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate gleich 1,66 Tage. Da aufgerundet wird, hast Du nach einem Monat so zwei Urlaubstage „erarbeitet“.

Wichtig: Arbeitgeber können Deinen Urlaubsantrag in der Probezeit nicht einfach ablehnen. Dies geht nur, wenn betriebliche Gründe für eine Urlaubssperre vorliegen. Die Probezeit zählt nicht zu diesen betrieblichen Gründen.

Du bist noch in der Probezeit und möchtest übernommen werden? Dann helfen Dir unsere 6 Tipps, wie Du die Probezeit im neuen Job überlebst.

URLAUBSSPERRE

Wie schon geschrieben, zählt die Probezeit nicht zu den Gründen für eine Urlaubssperre. Doch wann kann mir mein Arbeitgeber den Urlaub sperren? Laut Bundesurlaubsgesetzmuss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.

„Es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (§ 7 Bundesurlaubsgesetz)

Eine Urlaubssperre kann also unterschiedliche Gründe haben. Dein Arbeitgeber sollte Dich jedoch immer darüber informieren, warum er eine Sperre verhängt.

Diese Branchen haben die meisten Urlaubstage

Du denkst über einen Jobwechsel nach? Dann kannst Du Urlaubstage als ein weiteres Kriterium in Deine Liste aufnehmen. Denn einige Branchen sind wahre Urlaubsgönner, andere knausern dagegen mit den freien Tagen.

Das sind die Branchen mit den meisten und den wenigsten Urlaubstagen in Deutschland (laut einer Analyse von Compensation Partner aus dem Jahr 2018):

  • Die meisten Urlaubstage: Verwaltung und Banken (29,8 Tage), Einzelhandel (30,3 Tage)

  • Die wenigsten Urlaubstage: Callcenter (26,3 Tage), Hotels/Gaststätten (26,7 Tage), Werbebranche (27 Tage)

Auch gilt, je größer das Unternehmen, desto mehr Urlaubstage:

„Die Analyse nach Firmengröße zeigt, dass in Großunternehmen mit über 20.000 Mitarbeitern die Anzahl der Urlaubstage bei durchschnittlich 29,8 liegt. In kleinen Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sind es dagegen 27,3 Urlaubstage.“

URLAUB, WENN DU KINDER HAST

Du hast Kinder und würdest Deinen Urlaub gerne in die Sommerferien legen? Entgegen einiger Gerüchte gibt es dafür keine gesetzlichen Regelungen. Doch auch hier greift der Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes und zwar der Abschnitt „Es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Dein Arbeitgeber darf und muss entscheiden, welche ihrer oder seiner Angestellten den Vorrang haben, und das müssen nicht immer Arbeitnehmer mit Kindern sein. Idealerweise finden Du und Dein Arbeitgeber sowie Deine Kollegen jedoch einen Kompromiss.

LÄNGE DES URLAUBS

Du möchtest zwei Wochen Urlaub am Stück beantragen? Nach Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes kein Problem:

„(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (§ 7 Bundesurlaubsgesetz)

Mindestens 12 aufeinanderfolgende Tage (bei einer 6-Tage-Woche) bedeuten jedoch nicht, dass Du Anspruch darauf hast, Deinen gesamten Jahresurlaub am Stück zu nehmen.

NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE URLAUBSTAGE

Es heißt nicht umsonst Jahresurlaub, denn Deinen Urlaub solltest Du auch im jeweiligen Kalenderjahr nehmen:

„(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (§ 7 Bundesurlaubsgesetz)

IM URLAUB

Piña Colada unter Palmen oder Zitronenlimo auf Balkonien – wie Du Deinen Urlaub gestaltest, kann Deinem Arbeitgeber egal sein. Was aber, wenn Du krank wirst oder Dein Chef darauf besteht, dass Du im Urlaub erreichbar bist?

KRANKHEIT IM URLAUB

Pünktlich zu Urlaubsbeginn meldet sich die Grippe? An Erholung ist nicht mehr zu denken. Doch Du musst Dich zum Glück nur über Fieber und Co. ärgern und nicht über verlorene Urlaubstage, denn laut Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes werden Krankentage während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Wichtig ist jedoch, dass Du Dir schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen lässt und Deinen Arbeitgeber informierst.

DARF ICH AUS DEM URLAUB GEHOLT WERDEN?

Ein Anruf vom Chef und Du sitzt im Flieger mit Ziel Büro? So schnell geht das nicht. Denn Dein Arbeitgeber kann Dich nicht einfach aus dem Urlaub an den Schreibtisch beordern. Der Grund für eine Urlaubsunterbrechung muss gravierend sein, wie zum Beispiel die Gefährdung der Betriebs-Existenz. Auch muss Dein Arbeitgeber alle Kosten rund um den Urlaubsabbruch übernehmen und Dir müssen die nicht genommenen Urlaubstage gutgeschrieben werden. Mehr Informationen zum Urlaubsabbruch findest Du hier.

MUSS ICH IM URLAUB ERREICHBAR SEIN?

Laut Bundesurlaubsgesetz soll der Urlaub zur Erholung dienen. Doch mit der Erholung kann es schnell vorbei sein, wenn der Chef im Dauertakt anruft. Deshalb hat Dein Arbeitgeber auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Du im Urlaub erreichbar sein musst. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Werden Dir mehr Urlaubstage als der Mindestanspruch zugesprochen, dann kann Dein Arbeitgeber für diese Tage Sonderreglungen festlegen. Alles Wichtige zu den rechtlichen Grundlagen kannst Du hier nachlesen.

PROBLEME MIT DER RÜCKFAHRT

Ob Bahnchaos oder ein verpasster Flug – es gibt einige Ereignisse, die dafür sorgen können, dass Du nach Deinem Urlaub nicht rechtzeitig in der Arbeit erscheinst. Das Gesetz empfindet dafür leider wenig Mitleid, denn es gilt das Wegerisiko. Du als Arbeitnehmer musst also dafür sorgen, dass Du rechtzeitig in der Arbeit erscheinst. Sollte das nicht der Fall sein, muss Dein Arbeitgeber Dir die versäumte Zeit auch nicht vergüten. Ob Du diese Zeit nacharbeiten kannst oder musst, ist meist im Arbeitsvertrag festgehalten.

Mann mit Laptop liegt in der Hängematte

JOBWECHSEL

Du hast gekündigt oder startest einen Job mitten im Kalenderjahr. Dann stellt sich auch die Frage: Wie viel Urlaub steht mir noch zu? Wir geben Antworten.

RESTURLAUB BEI KÜNDIGUNG

Wurdest Du gekündigt oder hast selber gekündigt, dann musst Du Deinen Resturlaub noch nehmen, soweit es zeitlich möglich ist. Kann Dir Dein Arbeitgeber den Urlaub nicht mehr genehmigen, dann muss er Dir ausgezahlt werden:

„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. (§ 7 Bundesurlaubsgesetz)

Grundlage für die Höhe der Auszahlung ist der durchschnittliche Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen vor der Kündigung. Als Formel gilt Bruttolohn in 13 Wochen x Anzahl der ausstehenden Urlaubstage geteilt durch Zahl der Arbeitstage in den 13 Wochen.

RESTURLAUB BEI ARBEITGEBER-WECHSEL IM KALENDERJAHR

Du wechselst Deinen Arbeitgeber im Kalenderjahr, hast aber schon Deinen Jahresurlaub beim alten Unternehmen verbraucht? Dann gilt der Grundsatz, dass es keinen Doppelurlaub geben darf:

„(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. (§ 6 Bundesurlaubsgesetz)

AB IN DEN URLAUB!

Skizze mit Kaffeetasse

Jetzt bist auch Du hoffentlich ein Urlaubsexperte. Doch weißt Du auch, wie Du Dich auf einer Geschäftsreise verhalten solltest? Nein? Dann empfehlen wir Dir unseren Artikel zu Internationaler Business Knigge.

Dir fehlt noch die passende Urlaubslektüre? Dann lass Dich von unseren Artikeln zu Design Thinking oder New Work inspirieren. So startest Du wieder motiviert in den Arbeitsalltag. Würdest Du jedoch lieber gar nicht mehr aus dem Urlaub zurückkehren, dann schau auf unserer Jobbörse vorbei. Hier findest Du garantiert einen Job, auf den Du Dich nach Urlaubsende freust.

 

Bildnachweis: Bild 1: gettyimages.de/Deagreez, Bild 2: gettyimages.de/junce, Bild 3: gettyimages.de/g-stockstudio, Bild 4: gettyimages.de/SIphotography, Bild 5: gettyimages.de/kicsiicsi, Bild 6: gettyimages.de/swissmediavision

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