Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man, wenn jemand an seinem Arbeitsplatz über längere Zeit und systematisch schikaniert, drangsaliert oder ausgegrenzt und benachteiligt wird. Außerdem herrscht ein Machtungleichgewicht vor.
Normale Konflikte im Job, Meinungsverschiedenheiten oder einmalige Ärgernisse zwischen gleich starken Kollegen können nicht als Mobbing bezeichnet werden.
Zunächst einmal: Mobbing am Arbeitsplatz ist strafbar. Deshalb solltest Du Dir in jedem Fall Hilfe holen und eine Vertrauensperson im Unternehmen einweihen, wenn Du Opfer von Mobbing wurdest. Hole Dir auch zusätzlich Unterstützung bei einer Mobbing-Beratung, die Dich über Deine Rechte informiert und Dir bei den weiteren Schritten zur Seite steht.
Um bei einem Gerichtsverfahren nachweisen zu können, dass Du von Kollegen oder von einem Vorgesetzten gemobbt wurdest, solltest Du ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem Du detailliert die Mobbinghandlungen mit Uhrzeit und Datum dokumentierst.
Getuschel hinter dem eigenen Rücken, offene Schikanen und „Scherze“, die der Betroffene nicht als solche empfindet – Mobbing kann sich in vielen verschiedenen Facetten äußern. Doch was ist Mobbing am Arbeitsplatz genau? Um Klarheit zu schaffen, haben wir Konfliktcoach und Mobbing-Expertin Regina Maucher interviewt.
Regina Maucher ist Konflikt- und Mobbingberaterin für Konflikte am Arbeitsplatz sowie Wirtschaftsmediatorin. Im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit als Mediatorin und Konfliktcoach ist sie aktiv mit Mobbing, Konflikten am Arbeitsplatz und entsprechenden Lösungsfindungen vertraut. Sie arbeitet ehrenamtlich als Beraterin für die Konflikthotline Baden-Württemberg e.V., die Hilfe bei Konflikten im Arbeitsleben bietet.
Regina Maucher erklärt: „In der Literatur finden wir unterschiedliche Definitionen von Mobbing.“ Viele haben jedoch folgende Merkmale gemeinsam:
„Jeder Mobbingfall [gestaltet sich] individuell, das zeigen die ‚10 Mobbinghandlungen‘, die im Kontext der erwähnten Repräsentativumfrage [Mobbing-Report, 2002] ausgewertet wurden. Deshalb ist in den meisten Fällen eine gründliche und individuelle Konfliktanalyse nötig.“
Die „10 Mobbinghandlungen“ führen folgende Anzeichen und Symptome an:
Zusätzlich kann es bei Vorliegen von Mobbing am Arbeitsplatz sein, dass die betroffene Person
Laut Mobbing-Report sind manche Gruppen von Arbeitnehmern besonders häufig Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Dazu zählen unter anderem weibliche Beschäftigte, Mitarbeiter in sozialen Berufen sowie Personen unter 25 oder über 55 Jahren.
Nicht jedes scheinbare Fehlverhalten am Arbeitsplatz und nicht jede Situation, die einem Mitarbeiter missfällt, kann als Mobbing bezeichnet werden. Regina Maucher dazu: „Tägliche kleine Ärgernisse, die etwa alle betreffen, sporadisch auftreten oder eher selten passieren, kann man nicht als Mobbing bezeichnen.“ Ein einfaches Triezen unter Kollegen unterscheide sich da deutlich von systematischen Handlungen, wie sie beim Mobbing vorliegen.
„Problematisch wird es laut Dieter Zapf von der Goethe-Universität in Frankfurt dann, wenn ein Machtungleichgewicht vorherrscht. Von Mobbing spricht man dann, wenn tägliche kleine Ärgernisse oder massive Ereignisse systematisch und gezielt auf eine Person gerichtet sind, lange andauern (mindestens ein halbes Jahr) und häufig stattfinden (einmal pro Woche oder häufiger bis hin zu täglichem Vorkommen). Das grundlegende Kriterium ist dabei aber immer, dass ein Machtungleichgewicht herrscht“, so Regina Maucher.
Nach Regina Maucher ist eine unzureichende Kommunikation auf beiden Seiten Ausgangsbasis jeder Mobbingsituation. Denn egal, ob wir mit einer Person reden oder schweigen: Wir senden immer eine Botschaft an das Gegenüber. Und dieses bewertet das Wahrgenommene nach seinen eigenen Anlagen, Erfahrungen, Ansichten und Wertvorstellungen.
Aber: „Dies muss nicht zwingend in einer Mobbingsituation enden. Wird ein Konflikt frühzeitig erkannt, kann man auf der kommunikativen Ebene sehr viel bewegen, indem man aktiv und empathisch auf den Kommunikationspartner zugeht und bereits vorhandene Missverständnisse aufklärt. Wichtig ist immer, auch die andere Seite, also die Bedürfnisse und Interessen meines Nächsten zu verstehen. Wenn ich ihn verstanden habe, und mir auch meiner eigenen Bedürfnisse im Konflikt bewusst bin, kann sich eine konstruktive Lösung entwickeln.“ Voraussetzung sei dabei immer, dass ich selbst zu einer Veränderung bereit bin und auch aktiv versuche, mein Gegenüber zu verstehen und in seiner Andersartigkeit zu respektieren.
Ob man den Konflikt noch eigenständig in den Griff bekomme, hänge davon ab, dass der Mobbingprozess noch nicht fortgeschritten ist. „Wenn ich frühzeitig feststelle, dass der Kollege und ich einen Konflikt miteinander haben, stehen die Chancen gut, einen solchen Konflikt zu lösen“, so Regina Maucher.
Mobbing am Arbeitsplatz durchläuft nach Mobbing-Forscher Heinz Leymann folgende Phasen, wenn der Konflikt nicht frühzeitig gelöst wird.
Meist sind es die Kollegen, die mobben. Doch nicht selten machen sich auch Vorgesetzte des Mobbings schuldig (auch Bossing genannt) – sei es, dass die Mobbingfälle allein von ihnen ausgehen oder sie gemeinsame Sache mit den Kollegen machen. Gerade das Bossing wirkt für Betroffene sehr bedrohlich, da sie sich hilflos fühlen und Existenzängste bekommen. Hier ist es allerdings wichtig, berechtigte Kritik durch den Vorgesetzten nicht mit Mobbing zu verwechseln. Nimmt die Kritik allerdings schikanierende Formen an, ist das eine andere Sache.
Selbst wenn die Situation bei Bossing aussichtlos erscheint, gibt es für Betroffene mehr Handlungsspielraum, als man vielleicht denkt. Regina Maucher empfiehlt, auch hier das Gespräch mit einer Vertrauensperson, zum Beispiel aus dem Betriebsrat, zu suchen. Diese Person könne dann auch mit in ein Gespräch mit dem Vorgesetzten gehen und gegebenenfalls das Gespräch führen. Wenn der Vermittlungsversuch nicht zum Erfolg führt, sollte man sich an entsprechende externe Konflikt- oder Mobbing-Experten wenden.
Durch Mobbing am Arbeitsplatz entsteht beim Betroffenen ein hoher Leidensdruck, was psychische und physische Krankheiten nach sich ziehen kann. Denn: Mobbing ist für die Betroffenen die Hölle. Viele werden arbeitsunfähig oder scheiden nach einem Mobbing-Vorfall ganz aus dem Berufsleben aus. Nicht nur die Gesellschaft wird durch die Folgeerkrankungen belastet, auch das Unternehmen selbst wird durch Fehlzeiten und verminderte Leistungsfähigkeit massiv geschädigt.
„Wird Betroffenen ein schwelender Konflikt frühzeitig bewusst, ist es sinnvoll, empathisch auf den Konfliktpartner zuzugehen und das Gespräch mit ihm zu suchen. Gegebenenfalls kann auch dann schon externe Hilfe hinzugezogen werden“, so Regina Maucher. Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Betroffenen offenstehen:
Wenn Du den Verdacht hast, gemobbt zu werden, kannst Du Dir Hilfe innerhalb Deines Unternehmens suchen. Dazu zählt zum Beispiel
Mobbing am Arbeitsplatz stellt kein Kavaliersdelikt dar, wie so mancher meinen möchte. Mobbing an sich ist zwar nicht strafbar, da es dafür keinen direkten Tatbestand im Gesetz gibt. Doch bei übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Körperverletzung (§ 223) oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kannst Du Strafanzeige stellen. Daneben gibt es auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das Du als Mobbingopfer nutzen kannst, wenn Du den Eindruck hast, Du wirst aufgrund Deiner sexuellen Vorlieben, Deines Alters, einer Behinderung, Deiner ethnischen Herkunft, Deines Geschlechts oder Deiner Religion diskriminiert.
Wichtig: Wenn Du am Arbeitsplatz gemobbt wirst, solltest Du in jedem Fall Beweise sammeln – sowohl für den Arbeitgeber als auch für ein mögliches Gerichtsverfahren. Am besten machst Du das in Form eines Mobbing-Tagebuchs, in dem Du die schikanösen Handlungen mit Datum und Uhrzeit detailliert beschreibst und welche Wirkung sie auf Dich gehabt haben.
Was Du noch tun kannst bei Mobbing am Arbeitsplatz? Hilfe findest Du auch außerhalb Deines Unternehmens, beispielsweise durch regionale Mobbingtelefone, die einem bei der Suche nach Experten, Beratungsstellen und Kliniken mit dem Schwerpunkt Mobbing am Arbeitsplatz weiterhelfen. Auch der Gang zu psychologischen Beratungsstellen, eine Beratung bei der Gewerkschaft oder das Aufsuchen eines Psychologen sind in der Konfliktsituation möglich.
Eine Mobbing-Beratung analysiert zuerst gemeinsam mit Dir als Betroffenem individuell Deine aktuelle Situation. Es werden passende Strategien und Lösungswege erarbeitet, die Dir weiterhelfen. Außerdem besteht die Möglichkeit, gezielt am Konflikt zu arbeiten, indem ein gemeinsames Gespräch gesucht wird.
Regina Maucher rät, vor dem Gang zum Rechtsanwalt einen Mobbing-Experten zu Rate zu ziehen und mit ihm die Notwendigkeit rechtlicher Schritte zu analysieren. Denn: „Manchmal schaden ein vorschnelles Vorgehen über den Rechtsanwalt oder auch vorschnelle gerichtliche Schritte dem eigenen Stand im Unternehmen. Hinzu kommt, dass Mobbing nur sehr schwer vor Gericht nachgewiesen werden kann.“ Außerdem kostet ein Rechtsstreit zusätzliche Kraft, die ein tatsächlich von Mobbing Betroffener oft nicht mehr hat.
Ist der Druck, der durch das Mobbing am Arbeitsplatz entstanden ist, zu groß, kannst Du Dich auch von einem Arzt krankschreiben lassen, um fürs Erste einen Schonraum zu schaffen. Der Arzt kann Dich dann auch weiter gesundheitlich beraten. Regina Maucher: „Auch arbeitsrechtlich gesehen ist das Einbinden des Arztes wichtig, etwa wenn man kündigen möchte und dann Arbeitslosengeld beantragt.“
Erwägst Du einen Jobwechsel aufgrund von Mobbing, solltest Du Dir diesen Schritt gut überlegen. Denn ein Wechsel des Arbeitsplatzes kann auch Nachteile mit sich bringen, über die Du Dir bewusst sein solltest. Wenn allerdings alle Möglichkeiten zur Konfliktklärung nichts gebracht haben und die Situation für Dich immer belastender wird, solltest Du Dich schnellstmöglich anderweitig bewerben, solange Du noch die Kraft dazu hast.
Laut Regina Maucher ist bei äußerst schweren Konflikten Burnout keine Seltenheit und auch sonstige psychische Probleme können auftreten. Dann habe man erstmal keine Kraft mehr, Vorstellungsgespräche zu führen und müsse erst wieder gesund und stark werden, um im neuen Job den Anforderungen gerecht zu werden.
Den Job kündigen sollte man allerdings erst dann, wenn man einen neuen Arbeitsvertrag hat. Ansonsten droht eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Man kann die Bundesagentur für Arbeit über die Situation am Arbeitsplatz informieren und auch mitteilen, dass man dort nicht mehr arbeiten kann. Liegt diese Meldung bei der Bundesagentur vor, sind auch die ersten drei Monate Arbeitslosengeld gesichert. Dazu muss der behandelnde Arzt aber ein entsprechendes Gutachten ausfüllen, das dann gemeinsam mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld abgegeben werden muss.
Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern (§ 241 BGB). Dazu zählt auch, die Mitarbeiter vor Mobbing im Job zu schützen. Auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verlangt, dass Du Dich als Chef einschaltest und das Mobbing beendest, sobald Du Kenntnis davon erhältst. Unternimmst Du nichts gegen das Mobbing am Arbeitsplatz, kannst Du haftbar gemacht werden und der betroffene Arbeitnehmer kann Dich auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen. Doch Mobbing zu beenden, ist nicht nur aus Sicht des Opferschutzes wichtig.
Regina Maucher: „Die Arbeitsmotivation und Leistung des Mitarbeiters leidet in Konfliktsituationen enorm. Ungelöste und eskalierte Konflikte oder auch konkretes Mobbing können ein Unternehmen dann auch sehr teuer zu stehen kommen. Wenn ein Mitarbeiter bereits wiederholt oder längerfristig krank ist, dann benötigt man eine Ersatzkraft, die erst eingearbeitet werden muss. Das braucht Zeit und hält auch die anderen Mitarbeiter auf. Der kranke Mitarbeiter hat sein Know-how zu Hause bei sich und kann es nicht mehr im Unternehmen einsetzen. Im Extremfall endet ein solcher Fall vor dem Arbeitsgericht mit zusätzlichen Kosten für das Unternehmen und einem nicht zu unterschätzenden Imageschaden.“
Nach Regina Maucher ist „Aufklärung über die Problematik und darüber, dass und welche Hilfsmöglichkeiten es für Betroffene gibt“ innerhalb des Unternehmens nötig, um Mobbing nachhaltig entgegenzuwirken. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten zur Prävention:
Was aber tun bei Mobbing am Arbeitsplatz? Wenn Du Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz bist, solltest Du die Angriffe nicht verharmlosen und abwarten, sondern baldmöglichst zur Gegenwehr übergehen.
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