Mit einem Nebengewerbe machen sich fast doppelt so viele Gründer selbstständig wie mit einem Hauptgewerbe, stellte der KfW Gründungsmonitor 2020 fest. Im Gegensatz zu Vollerwerbsgründungen nahm der Anteil der Nebenerwerbsgründungen 2019 stark zu. Kein Wunder, bietet doch die nebenberufliche Gründung klare Vorteile:
Wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst, hast Du zunächst bestimmt einmal jede Menge Fragen. Hier findest Du die Antworten auf die wichtigsten:
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Zwar ist die Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit weniger Aufwand verbunden als eine hauptberufliche Existenzgründung, die wichtigsten Fakten solltest Du dennoch vorab kennen. So kannst Du Dein Vorhaben richtig angehen und gegebenenfalls die nötigen Erkundigungen einholen.
Nebenberuflich selbstständig sein heißt, dass Du neben Deinem Hauptberuf eine weitere berufliche Tätigkeit ausübst. Deine Nebentätigkeit umfasst dabei weniger Arbeitszeit als Deine Haupttätigkeit: Du solltest höchstens 18-20 Stunden pro Woche nebenberuflich selbstständig arbeiten. Außerdem sollte das Einkommen aus Deiner Nebentätigkeit das Deiner Haupttätigkeit nicht übersteigen.
Zunächst einmal solltest Du abklären, ob Deine nebenberufliche Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist.
Freiberufler bist Du laut Paragraph 18 des Einkommensteuergesetz (EStG), wenn Du eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausübst oder als Arzt oder Zahnarzt, Steuerberater, Architekt, Journalist oder Übersetzer einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehst. Diese Tätigkeiten werden auch als „Katalogberufe“ bezeichnet.
Als Freiberufler musst Du Deine Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden, das heißt, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Gewerbetreibender bist Du, wenn Du keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausübst. Genauer gesagt gilt als Gewerbetreibender, wer in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig ist. Du kannst entweder als Einzelunternehmer tätig sein, als Zusammenschluss mit mindestens einer weiteren Person (GbR) oder als Unternehmen in Form einer UG, OHG oder GmbH.
Trifft das auf Dich zu, gelten für Dich als gewerblich Selbstständigen folgende Pflichten:
Ob Du freiberuflich oder in einem Gewerbe selbstständig bist, hat auch Auswirkungen darauf, welche Steuern Du zahlen musst.
Ja, auch wenn Du zum Beispiel studierst oder arbeitslos bist, kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Bist Du arbeitslos gemeldet, musst Du Deine nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt anmelden. Auch greifen für Arbeitslose und Studierende bestimmte Verdienstgrenzen.
Ja, auch als Beamter kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Das geht jedoch nur, wenn Du nicht mehr als 20 Prozent Deiner wöchentlichen Dienstzeit in die Nebentätigkeit investierst. Auch die Einnahmen spielen eine Rolle: Sie dürfen 40 Prozent des monatlichen Endgrundgehalts nicht überschreiten. Weitere Informationen findest Du im Bundesbeamtengesetz §§ 99 BBG ff.
Ja, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst Du Fördermittel oder Förderkredite beantragen, die auch für Selbstständige mit einem Hauptgewerbe verfügbar sind. Einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst Du jedoch nur erhalten, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird. Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten findest Du auf deutschland-startet.de.
Ja, grundsätzlich musst Du bei Selbstständigkeit im Nebenerwerb Steuern zahlen!
Ob Gewerbe-, Umsatz- oder Körperschaftssteuer – die Rechtsform Deines Unternehmens legt fest, welche Steuer Du zahlen musst. Welche steuerlichen Auswirkungen für Dich gelten, hängt davon ab, ob Du als Gewerbetreibender oder Freiberufler) einzustufen bist und davon, ob Du dabei eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft) gründest.
Als Freiberufler oder wenn Du als Kleinunternehmer eingestuft wirst, hast Du es in Sachen Steuern etwas leichter.
Mit diesen Steuern musst Du rechnen:
Falls auf Dich und Deine Tätigkeit die sogenannte Kleinunternehmerregelung zutrifft, musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen! Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfährst Du auf Für-Gründer.de.
Wenn Du mehr zur Steuerpflicht von Selbstständigen wissen möchtest, findest Du bei finanzchef24.de wichtige Informationen. Erkundige Dich unbedingt rechtzeitig zum Thema Steuern, am besten bei einem Steuerberater.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Dezember 2020 eine Home-Office-Steuerpauschale beschlossen. Pro Tag, den der Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause arbeitet, kann sie oder er fünf Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale ist auf 120 Tage und damit 600 Euro begrenzt. Auch nebenberuflich Selbstständige können von der Steuerpauschale profitieren. Wichtig ist jedoch, dass Du den gesamten Tag im Home-Office gearbeitet hast und nicht für eine gewisse Zeit ins Büro gefahren bist.
Alles Wichtige zu den Home-Office-Regelungen und Tipps für das Arbeiten von Zuhause erfährst Du in unserem Artikel Arbeiten im Home-Office: Regelungen & Tipps für einen optimalen Workflow.
Du bist nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über Dein Vorhaben zu informieren. Und grundsätzlich darf er Dir die Nebentätigkeit auch nicht verbieten. Dennoch solltest Du Deinen Arbeitgeber von Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit in Kenntnis setzen.
Zum einen gibt es in Deinem Arbeitsvertrag vermutlich Klauseln, die die Regelungen zu einer Nebentätigkeit beschreiben. Zum anderen sollten folgende Punkte gewährleistet sein:
Solltest Du nachweislich gegen einen dieser Punkte verstoßen, kann Dir Dein Arbeitgeber Deine Nebentätigkeit verbieten oder Dir sogar kündigen.
Es gibt keine bestimmte Verdienstgrenze, wenn Du Dich als Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig machst. Es ist lediglich wichtig, dass Du nicht mehr als in Deinem Hauptberuf verdienst.
Beziehst Du jedoch Arbeitslosengeld (ALG), bist Student und Bafög-Empfänger oder als Beamter tätig, musst Du aufpassen, mit Deiner selbstständigen Arbeit nicht zu viel zu verdienen.
So viel darfst Du nebenbei dazuverdienen:
Mehr zu Selbstständigkeit bei Arbeitslosigkeit findest Du auf akademie.de. Weitere Hinweise zur Selbstständigkeit als Student kannst Du in den Steuertipps zum Thema Arbeiten und Bafög nachlesen.
In der Regel musst Du als nebenberuflich Selbstständiger keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Pflege- oder Krankenversicherung bezahlen. Trotzdem solltest Du Deine Krankenkasse informieren, wenn Du Dich neben Deinem Hauptberuf selbstständig machen willst. Denn das Entgelt aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit wird ebenfalls im Versicherungsbeitrag berücksichtigt.
Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 Stunden beträgt, Du Deinen Lebensunterhalt in erster Linie aus den Einnahmen Deines Hauptberufs bestreitest und Du keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigst, wird Dich Deine Krankenversicherung vermutlich als nebenberuflich selbstständig einstufen. Eine Rolle spielt auch die Bezugsgröße, die ein Maßstab für Deine monatliche Einkommensentwicklung ist. In den alten Bundesländern liegt sie 2021 bei 3.290 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern bei 3.115 Euro. Arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche nebenberuflich, aber Dein Einkommen beträgt weniger als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, kannst Du unter bestimmten Umständen bei der Krankenkasse weiterhin als nebenberuflich selbstständig gelten. Je nach Versicherung kann es bei der Bewertung Deiner Selbstständigkeit Unterschiede geben. Mehr darüber erfährst Du bei Deiner Krankenkasse.
Bist Du nebenberuflich selbstständig tätig, bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Deine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zahlst Du weiterhin über Deine hauptberufliche Tätigkeit.
Gut zu wissen: Was die Rentenversicherung betrifft, bist Du in der Regel als Selbstständiger (egal ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig) nicht verpflichtet, Dich zu versichern. Beachte allerdings, dass bestimmte Gruppen Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt auch für Selbstständige im Nebenerwerb.
Zu den pflichtversicherten Selbstständigen gehören zum Beispiel:
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung erfährst Du, welche Selbstständigen pflichtversichert sind.
Deine gesetzliche Unfallversicherung, die in Deinem Hauptberuf über Deinen Arbeitgeber läuft, gilt nicht für Deine Nebenbeschäftigung. Daher kann es sinnvoll sein, sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu versichern. Informationen dazu findest Du bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Hier fassen wir noch einmal alle Schritte zusammen, die wichtig sind, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst:
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