Nebenberuflich Selbstständiger bei der Arbeit

Nebenberuflich selbstständig machen: Alles Wichtige zu Freiberuflern, Anmeldung, Steuern & Co.

Dich reizt die berufliche Selbstständigkeit, aber Du willst sie zunächst lieber „nebenbei“ testen? Das gelingt mit einer nebenberuflichen Tätigkeit. Was genau das bedeutet, was Du mit Blick auf Deinen Arbeitgeber, die Steuern und Co. beachten musst, erfährst Du in unserem FAQ zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Lade Dir unsere Checkliste herunter und mach Dich jetzt nebenberuflich selbstständig.
29
Juni
2021

Vorteile der Selbstständigkeit

Mit einem Nebengewerbe machen sich fast doppelt so viele Gründer selbstständig wie mit einem Hauptgewerbe, stellte der KfW Gründungsmonitor 2020 fest. Im Gegensatz zu Vollerwerbsgründungen nahm der Anteil der Nebenerwerbsgründungen 2019 stark zu. Kein Wunder, bietet doch die nebenberufliche Gründung klare Vorteile:

  • die Chance, die Selbstständigkeit erst einmal zu testen
  • finanzielle Sicherheit durch das Gehalt aus dem Hauptberuf
  • die Möglichkeit, eine Geschäftsidee erst einmal auf den Prüfstand zu stellen
  • weiterhin Schutz durch die Sozialversicherungen
Nebenberuflich selbstständige Frau jubelt in Arbeitszimmer

Nebenberuflich selbstständig – Antworten auf Deine wichtigsten Fragen

Zwar ist die Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit weniger Aufwand verbunden als eine hauptberufliche Existenzgründung, die wichtigsten Fakten solltest Du dennoch vorab kennen. So kannst Du Dein Vorhaben richtig angehen und gegebenenfalls die nötigen Erkundigungen einholen.

Was bedeutet nebenberufliche Selbstständigkeit?

Nebenberuflich selbstständig sein heißt, dass Du neben Deinem Hauptberuf eine weitere berufliche Tätigkeit ausübst. Deine Nebentätigkeit umfasst dabei weniger Arbeitszeit als Deine Haupttätigkeit: Du solltest höchstens 18-20 Stunden pro Woche nebenberuflich selbstständig arbeiten. Außerdem sollte das Einkommen aus Deiner Nebentätigkeit das Deiner Haupttätigkeit nicht übersteigen.

Welche Rechtsform kann ich wählen und wie mache ich mich damit nebenberuflich selbstständig?

Zunächst einmal solltest Du abklären, ob Deine nebenberufliche Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist.

Freiberufler bist Du laut Paragraph 18 des Einkommensteuergesetz (EStG), wenn Du eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausübst oder als Arzt oder Zahnarzt, Steuerberater, Architekt, Journalist oder Übersetzer einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehst. Diese Tätigkeiten werden auch als „Katalogberufe“ bezeichnet.

Als Freiberufler musst Du Deine Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden, das heißt, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Gewerbetreibender bist Du, wenn Du keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausübst. Genauer gesagt gilt als Gewerbetreibender, wer in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig ist. Du kannst entweder als Einzelunternehmer tätig sein, als Zusammenschluss mit mindestens einer weiteren Person (GbR) oder als Unternehmen in Form einer UG, OHG oder GmbH.

Trifft das auf Dich zu, gelten für Dich als gewerblich Selbstständigen folgende Pflichten:

  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Zahlung der Gewerbesteuer
  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Eintrag im Handelsregister
  • doppelte Buchführung

Ob Du freiberuflich oder in einem Gewerbe selbstständig bist, hat auch Auswirkungen darauf, welche Steuern Du zahlen musst.

Wie Du als Selbstständiger Dein Unternehmen anmelden musst, 
verrät Dir dieses Video von Für-Gründer.de:

Kann ich mich ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

Ja, auch wenn Du zum Beispiel studierst oder arbeitslos bist, kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Bist Du arbeitslos gemeldet, musst Du Deine nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt anmelden. Auch greifen für Arbeitslose und Studierende bestimmte Verdienstgrenzen.

Kann ich mich als Beamter nebenberuflich selbstständig machen?

Ja, auch als Beamter kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Das geht jedoch nur, wenn Du nicht mehr als 20 Prozent Deiner wöchentlichen Dienstzeit in die Nebentätigkeit investierst. Auch die Einnahmen spielen eine Rolle: Sie dürfen 40 Prozent des monatlichen Endgrundgehalts nicht überschreiten. Weitere Informationen findest Du im Bundesbeamtengesetz §§ 99 BBG ff.

Gibt es Fördermittel oder Zuschüsse, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Ja, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst Du Fördermittel oder Förderkredite beantragen, die auch für Selbstständige mit einem Hauptgewerbe verfügbar sind. Einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst Du jedoch nur erhalten, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird. Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten findest Du auf deutschland-startet.de.

Muss ich als nebenberuflich Selbstständiger Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich musst Du bei Selbstständigkeit im Nebenerwerb Steuern zahlen!

Ob Gewerbe-, Umsatz- oder Körperschaftssteuer – die Rechtsform Deines Unternehmens legt fest, welche Steuer Du zahlen musst. Welche steuerlichen Auswirkungen für Dich gelten, hängt davon ab, ob Du als Gewerbetreibender oder Freiberufler) einzustufen bist und davon, ob Du dabei eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft) gründest.

Nebenberuflich selbstständige Frau macht ihre Steuern

 

Als Freiberufler oder wenn Du als Kleinunternehmer eingestuft wirst, hast Du es in Sachen Steuern etwas leichter.

Mit diesen Steuern musst Du rechnen:

  • Als Freiberufler musst Du die Einkommenssteuer zahlen.
  • Bist Du Gewerbetreibender, musst Du die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer zahlen.
  • Gründest Du eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft), musst Du die Körperschaftssteuer entrichten.


Tipp:

Falls auf Dich und Deine Tätigkeit die sogenannte Kleinunternehmerregelung zutrifft, musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen! Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfährst Du auf Für-Gründer.de.

 

Wenn Du mehr zur Steuerpflicht von Selbstständigen wissen möchtest, findest Du bei finanzchef24.de wichtige Informationen. Erkundige Dich unbedingt rechtzeitig zum Thema Steuern, am besten bei einem Steuerberater.

Profitiere ich als nebenberuflich Selbstständiger von der Home-Office-Pauschale?

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Dezember 2020 eine Home-Office-Steuerpauschale beschlossen. Pro Tag, den der Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause arbeitet, kann sie oder er fünf Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale ist auf 120 Tage und damit 600 Euro begrenzt. Auch nebenberuflich Selbstständige können von der Steuerpauschale profitieren. Wichtig ist jedoch, dass Du den gesamten Tag im Home-Office gearbeitet hast und nicht für eine gewisse Zeit ins Büro gefahren bist.

Alles Wichtige zu den Home-Office-Regelungen und Tipps für das Arbeiten von Zuhause erfährst Du in unserem Artikel Arbeiten im Home-Office: Regelungen & Tipps für einen optimalen Workflow.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Du bist nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über Dein Vorhaben zu informieren. Und grundsätzlich darf er Dir die Nebentätigkeit auch nicht verbieten. Dennoch solltest Du Deinen Arbeitgeber von Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit in Kenntnis setzen.

Zum einen gibt es in Deinem Arbeitsvertrag vermutlich Klauseln, die die Regelungen zu einer Nebentätigkeit beschreiben. Zum anderen sollten folgende Punkte gewährleistet sein:

  • Dein Hauptberuf darf nicht unter Deiner Nebentätigkeit leiden.
  • Du hältst Dich an die gesetzlich festgelegten Arbeitszeitgrenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz).
  • Du musst Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren.
  • Du darfst Deine Urlaubs- oder Krankheitstage nicht für Deine selbstständige Tätigkeit nutzen (vgl. § 8 Bundesurlaubsgesetz).
  • Du machst Deinem Arbeitgeber mit Deiner nebenberuflichen Tätigkeit keine Konkurrenz. Sollte das doch der Fall sein, benötigst Du die Einwilligung Deines Arbeitgebers.

Wichtig:

Solltest Du nachweislich gegen einen dieser Punkte verstoßen, kann Dir Dein Arbeitgeber Deine Nebentätigkeit verbieten oder Dir sogar kündigen.

Gibt es eine Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige?

Es gibt keine bestimmte Verdienstgrenze, wenn Du Dich als Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig machst. Es ist lediglich wichtig, dass Du nicht mehr als in Deinem Hauptberuf verdienst.

Beziehst Du jedoch Arbeitslosengeld (ALG), bist Student und Bafög-Empfänger oder als Beamter tätig, musst Du aufpassen, mit Deiner selbstständigen Arbeit nicht zu viel zu verdienen.

So viel darfst Du nebenbei dazuverdienen:

  • ALG1: bis zu 165 Euro monatlich. Nimm im Vorfeld Kontakt mit dem Jobcenter auf!
  • ALG2: bis zu 100 Euro monatlich.
  • Bafög-Empfänger: bis zu 5.400 Euro im Jahr. Erkundige Dich beim BAföG-Amt, wie viel Du hinzuverdienen darfst.
  • Beamte: bis zu 40 Prozent des Monatsgehalts.

Mehr zu Selbstständigkeit bei Arbeitslosigkeit findest Du auf akademie.de. Weitere Hinweise zur Selbstständigkeit als Student kannst Du in den Steuertipps zum Thema Arbeiten und Bafög nachlesen.

Nebenberuflich selbstständig als Freiberufler

Nebenberuflich selbstständig: was heißt das für die Krankenversicherung?

In der Regel musst Du als nebenberuflich Selbstständiger keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Pflege- oder Krankenversicherung bezahlen. Trotzdem solltest Du Deine Krankenkasse informieren, wenn Du Dich neben Deinem Hauptberuf selbstständig machen willst. Denn das Entgelt aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit wird ebenfalls im Versicherungsbeitrag berücksichtigt.

Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 Stunden beträgt, Du Deinen Lebensunterhalt in erster Linie aus den Einnahmen Deines Hauptberufs bestreitest und Du keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigst, wird Dich Deine Krankenversicherung vermutlich als nebenberuflich selbstständig einstufen. Eine Rolle spielt auch die Bezugsgröße, die ein Maßstab für Deine monatliche Einkommensentwicklung ist. In den alten Bundesländern liegt sie 2021 bei 3.290 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern bei 3.115 Euro. Arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche nebenberuflich, aber Dein Einkommen beträgt weniger als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, kannst Du unter bestimmten Umständen bei der Krankenkasse weiterhin als nebenberuflich selbstständig gelten. Je nach Versicherung kann es bei der Bewertung Deiner Selbstständigkeit Unterschiede geben. Mehr darüber erfährst Du bei Deiner Krankenkasse.

Wie wirkt sich meine nebenberufliche Tätigkeit auf die Sozialversicherung aus?

Bist Du nebenberuflich selbstständig tätig, bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Deine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zahlst Du weiterhin über Deine hauptberufliche Tätigkeit.

Gut zu wissen: Was die Rentenversicherung betrifft, bist Du in der Regel als Selbstständiger (egal ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig) nicht verpflichtet, Dich zu versichern. Beachte allerdings, dass bestimmte Gruppen Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt auch für Selbstständige im Nebenerwerb.

Zu den pflichtversicherten Selbstständigen gehören zum Beispiel:

  • Lehrkräfte, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen (dazu zählen beispielsweise auch Nachhilfelehrer, Fitnesstrainer oder Coaches)
  • Künstler, das heißt Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren
  • Publizisten (Schriftsteller, Journalisten)

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung erfährst Du, welche Selbstständigen pflichtversichert sind.

Tipp:

Deine gesetzliche Unfallversicherung, die in Deinem Hauptberuf über Deinen Arbeitgeber läuft, gilt nicht für Deine Nebenbeschäftigung. Daher kann es sinnvoll sein, sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu versichern. Informationen dazu findest Du bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Nebenberuflich selbstständig machen: Deine Checkliste

Hier fassen wir noch einmal alle Schritte zusammen, die wichtig sind, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst:

  1. Unterscheidung hauptberuflich versus nebenberuflich selbstständig: Kläre, ob Du wirklich als nebenberuflich selbstständig einzustufen sein wirst (mit Blick auf Arbeitszeit und Einnahmen).
     
  2. Kläre, ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Als Freiberufler meldest Du Dich direkt beim Finanzamt an, als Gewerbetreibender musst Du zunächst zum Gewerbeamt.
     
  3. Lass Dich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten, welche Rechtsform für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit zutrifft.
     
  4. Anmeldung Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit: Melde Deine Tätigkeit als Freiberufler beim Finanzamt beziehungsweise als gewerblich Selbstständiger beim Gewerbeamt an. Welche Schritte auf die Anmeldung als Gewerbetreibender folgen, erfährst Du bei fuer-gruender.de sowie bei Deinem örtlichen Gewerbeamt.
     
  5. Informiere Deinen Arbeitgeber. Als Student oder ALG-Empfänger solltest Du Dich erkundigen, wie viel Du verdienen darfst.
     
  6. Informiere Deine Krankenkasse. Auch wenn Du bei einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb nicht sozialversicherungspflichtig bist, solltest Du mit Deiner Versicherung Rücksprache halten.
     
  7. Kläre, ob Du zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet bist.

 

Lade Dir unsere Checkliste zur nebenberuflichen Selbstständigkeit (PDF) herunter und mach Dich jetzt mit Deinem Nebengewerbe selbstständig!

Entschluss gefasst: Auf in die Selbstständigkeit

Du wirst Dich demnächst selbstständig machen? Du suchst noch passende Projekte? Als Karrierepartner sind wir gerne für Dich da und unterstützen Dich bei der Vermittlung an ein Unternehmen aus unserem vielseitigen Kundennetzwerk! Egal ob Start-up, Mittelstand, Agentur oder internationaler Großkonzern: über 500 Unternehmen erwarten Dich. In unserer Projektbörse findest Du alle Jobangebote und ausgeschriebenen Projekte, auf die Du Dich direkt bewerben kannst. Sprich uns gerne auch persönlich an, indem Du uns initiativ Deinen CV oder Dein Portfolio mit Deinen bisherigen Referenzen übermittelst – wir melden uns dann umgehend bei Dir, um einen Termin für ein unverbindliches Kennenlerngespräch zu vereinbaren und Dich bestmöglich zu supporten. Hier erfährst Du alle Infos rund um unsere Freelancer-Vermittlung

Oder möchtest Du mehr über das Thema Selbstständigkeit erfahren? In unserem Magazin findest Du weitere hilfreiche Tipps:

Wir wünschen Dir viel Erfolg!

HINTER DIE KULISSEN SCHAUEN

In den Interviews mit Katja und Samuel gewähren unsere zwei Freelancer einen Einblick in ihre Arbeit und das spannende Leben als selbstständige Experten in ihren jeweiligen Branchen.

Bilder: Beitragsbild © gettyimages/PeopleImages; Bild1 © gettyimages/UberImages; Bild 2 © gettyimages/andrei_r; Bild 3 © gettyimages/vgajic; Bild 4 © AVANTGARDE Experts.

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